Pressemitteilung #aufbruch

Pressemitteilung Rechtsaufsichtsbeschwerde

Pressemitteilung DIE LINKE. Straubing

Der Stadtrat der Partei DIE LINKE. Johannes Spielbauer hat Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Straubing eingelegt. In der Stadtratssitzung am 22.2.2021 kam es zu Rechtsverstößen, die nun geahndet werden sollen. „Vor der Sitzung habe ich nicht im Entferntesten daran gedacht, diesen Schritt gehen zu müssen“, so Spielbauer. Am 10.2.2021 hat er einen Antrag eingereicht, mit dem das Stadtratsgremium dem Oberbürgermeister für die Umsetzung der Coronamaßnahmen danken und sich von den Querdenkerdemos in Straubing distanzieren sollte. Rein rechtlich hätte der Antrag in der Hauptausschusssitzung am 15.2.2021 behandelt werden und auch auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung stehen müssen. „Die Einflussnahme als Einzelstadtrat ist schon relativ schwierig. Wenn jetzt auch noch das Antragsrecht so eingeschränkt wird, dass die Anträge nicht einmal in die Tagesordnung aufgenommen werden, dann haben wir ein massives Problem mit der Demokratie in der Stadt“.

Melanie Demmelhuber, Orts- und Kreissprecherin der Partei DIE LINKE. sieht auch im Abstimmungsverhalten ein Problem: „Man kann unterschiedlicher Meinung über Themen sein. Aber man sollte zumindest darüber sprechen können. Einen Antrag ohne Diskussion von der Tagesordnung zu nehmen ist einfach nur undemokratisch“, so Demmelhuber.

Der zweite große Punkt der Aufsichtsbeschwerde ist die Eilentscheidung bei TOP 15. Grundsätzlich  sind Eilentscheidungen ein wichtiges Mittel der kommunalen Selbstverwaltung, manchmal müssen Entscheidungen zum Wohle der Stadt sehr schnell gehen. Es gibt aber bestimmte rechtliche Vorgaben, damit der Stadtrat nicht einfach übergangen wird. Eilentscheidungen können vom Oberbürgermeister getroffen werden, wenn der Stadtrat nicht mehr rechtzeitig einberufen werden kann. Die verkürzte Einberufungsfrist sind 3 Tage. Wenn also eine Entscheidung so dringen ist, dass keine drei Tage gewartet werden kann, dann darf der Oberbürgermeister anstelle des Stadtrates entscheiden. Laut Beschlussvorlage wurde die Eilentscheidung aber getroffen, da im Januar keine Gremiensitzung stattfand. Das ist schlicht und einfach unzulässig. „Ich habe angeregt, dass wenn ein Formulierungsfehler vorliegen sollte, das Protokoll ausgebessert wird. Sollte kein Formulierungsfehler vorliegen, habe ich angeregt, dass man der falschen Entscheidung abhilft. Der Stadtrat hätte die Eilentscheidung einfach bestätigen können“, führt Spielbauer aus. Stattdessen wurde ihm eröffnet, er könne ja die Entscheidung überprüfen lassen. „Ich fand das schon sehr komisch. Ich hatte definitiv nicht vor dagegen vor zu gehen. Mein Ziel war es, dass die Entscheidung rechtssicher ist und man die Stadt nicht belangen kann. Wenn die Stadt verklagt wird, könnte der Prozess wegen so einem Fehler verloren gehen. Mit einer Korrektur wäre ich voll und ganz zufrieden gewesen. Wenn ich dann aber zu einer Beschwerdemaßnahme aufgefordert werde, bleibt mir nichts anderes übrig“.